Im September 2021 mahnte ein Anwaltsbüro im Auftrag der AFD-Fraktion in der BVV Marzahn-Hellersdorf die pad gGmbH ab, weil die Partei im Demokratiebericht für das Jahr 2020 benannt wurde. In dem Bericht der Koordinierungsstelle für Demokatieentwicklung in Marzahn-Hellersdorf stand geschrieben, dass die AfD zivilgesellschaftliche Akteure im Bezirk diffamieren würde und dass sie sich rassistisch und rechtspopulistisch geäußert habe und deshalb in Zukunft ebenfalls von solchen Äußerungen auszugehen sei. Die Fraktion der AfD in der BVV Marzahn-Hellersdorf war der Meinung, diese Aussagen wären beleidigend und würden das Ansehen der BVV-Fraktion herabsetzen. Sie forderten die pad gGmbH dazu auf eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, nach der die pad gGmbH nie wieder hätte behaupten dürfen, dass a) die AfD zivilgesellschaftliche Akteure im Bezirk diffamiere und b) die Äußerungen der AfD zum Teil rassistischen Charakter haben. Würde die pad gGmbH in Zukunft dagegen verstoßen, müsse sie 250.000 € Ordnungsgeld zahlen oder die Geschäftsführung bis zu 6 Monate in Ordnungshaft.
Die pad gGmbH unterschrieb diese Unterlassungserklärung nicht, stellte die gesammelten Belege für die getroffenen Aussagen zusammen und beauftragte einen Anwalt für Presserecht in dieser Angelegenheit.
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